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Vertragsbedingungen

1. Vertragsgegenstand
Gegenstand des Vertrags ist die in diesem Katalog publizierte Reise oder die einzeln zusammengestellten Leistungen gemäss diesem Katalog. Die vorliegenden Reisebedingungen und die wichtigen Hinweise sind unabdingbare Vertragsbestandteile. Wir verpflichten uns, Ihre Reise gemäss den Daten und Beschreibungen aus unserem Prospekt von Anfang bis Ende zu organisieren, Ihnen die vereinbarte Unterkunft zur Verfügung zu stellen und alle anderen Leistungen zu erbringen, die wir Ihnen mit dem von Ihnen gewählten Reisearrangement anbieten. Bitte beachten Sie, dass unsere Leistungen erst ab dem Flughaben/Busbahnhof in der Schweiz gelten. Das rechtzeitige Eintreffen liegt deshalb in Iher Verantwortung.

2. Vertragsabschluss
Der Vertrag zwischen Ihnen und Unique Travel kommt mit der vorbehaltlosen Entgegennahme Ihrer schriftlichen, telefonischen oder persönlichen Anmeldung zustande. Von diesem Zeitpunkt an werden die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag (mitsamt diesen Allgemeinen Vertrags- und Reisebdingungen) für Sie und Unique Travel wirksam. Falls Sie weitere Reiseteilnehmer anmelden, so haben Sie für deren Vertragspflichten (insbesondere für die Bezahlung des Reisepreises) wie für Ihre eigenen Verpflichtungen einzustehen. Die vertraglichen Vereinbarungen und diese "Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen" gelten für alle Reiseteilnehmer. Bei Einzelleistungen wie Flug, Bus, Fähre, Mietwagen, Hotelunterkünfte usw. sowie online Buchungen von Privatunterkünften, Agrotourismus und Segelbooten handelt Unique Travel lediglich als Vermittler. Somit gelten die Reise- und Vertragsbedingungen und/oder Transportbedingungen der jeweiligen Dienstleistungsunternehmen.

3. Preise und Zahlungsbedingungen
Die Pauschalpreise unserer Arrangements verstehen sich pro Person in Schweizer Franken bei Unterkunft im Doppelzimmer oder pro Wohneinheit. Die Preise werden aufenthaltsbezogen berechnet. Keine nur Land-Gebürh for Hotelreservationen ab 7 Tagen. Wenn Sie bei uns nur eni Hotel oder Apartement/Bungalow/Haus für einen Aufetnhalte unter 7 Tagen buchen, erheben wir eine Geb ühr von CHF 40.- pro Auftrag. Alle Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer und sind Bahrzahlungspreise. Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass Ihre Buchungsstelle neben den im Katalog erwähnten Preisen, zusätzliche Kostenanteile für Reservierung und Bearbeitung erheben kann.
Bei der Anmeldung ist gleichzeitig eine Anzahlung von CHF 500.- pro Person zu leisten. Für die Zahlungen sind ausschliesslich, die Ihnen jeweils zugestellten Einzahlungsscheine zu verwenden. Der restliche Arrangementpreis ist vor Abreise zu bezahlen. Die Reisedokumente werden erst nach Eingang der Zahlung ausgehändigt. Nicht rechtzeitige Zahlungen berechtigt uns, die Reiseleitung zu verweigern.
Bei nachträglicher Preiserhöhung durch Transportunternehmen /z.B. Treibstoffzuschläge), bei neu eingeführten oder erhöhten Angaben oder Gebühren (z.B. Flughafentaxen), bei Wechselkursänderungen, bei Mehrwertsteuern und dergleichen können wir die Preise anpassen. Preiserhöhungen berechnen wir aufgrund, der uns tatsächlich entstehenden Mehrkosten, zuzüglich Bearbeitungskosten von maximal CHF 30.-. Beträgt die Preiserhöhung mehr als 10%, so sind Sie berechtigt, innerhalb von 5 Tagen vom Vertrag zurückzutreten.
Kundenwünsche melden wir gerne bei den gebuchten Leistungsträgern an. Diese sind jedoch unverbindlich und können grundsätzlich nicht bestätigt werden.
Rabatte und Ermässigungen sind nicht kumulierbar. Alle Rechnungen mit Frühbucherrabatten sind komplett bis 15.04.2009 zahlbar. Ist der komplette Betrag bis zu diesem Zeitpunkt nicht bei uns eingegangen, erlischt der Frühbucherrabatt und Sie erhalten eine neue Rechnung ohne Frühbucherrabatt.



4. Annullation/Änderung der Reise
Bei Annullierung einer fest angemeldeten Reise oder bei deren Änderung (Namensänderung, Änderung des Reisedatums, Umbuchung der Unterkunft) erheben wir zur Deckung des Arbeitsaufwandes eine Gebühr von CHF 100.- pro Person, max. 200.- pro Auftrag. Diese Gebühr wird auch erhoben im Falle einer Umbuchung, welche die Gesamtsumme um weniger als CHF 1000.- erhöht. Tritt ein Reisegast später als 30 Tage vor Reisebeginn von der Reise zurück, so stellen wir neben den oben aufgeführten Bearbeitungsgebühren noch folgende Kosten in Prozenten des Pauschalpreises in Rechnung:
30 – 15 Tage vor der Abreise = 40%
14 – 08 Tage vor der Abreise = 60%
07 – 0 Tage vor der Abreise = 100%

Bei Annullierung der Aktiv- und Spezialprogramme kommen nachfolgende Kosten in Prozenten des Pauschalpreises zur Anwendung:
Nach Festanmeldung und bis 30 Tage vor Abreise = 20%
30 – 15Tage vor der Abreise = 40%
14 – 08 Tage vor der Abreise = 60%
07 – 0 Tage vor der Abreise = 100%

Bei Annullierung einer Kreuzfahrt mit der MS Arion oder der MS La Belle de l'Adriatique kommen nachfolgende Kosten in Prozenten des Pauschalpreises zur Anwendung:
Nach Festanmeldung und bis 60 Tage vor Abreise = 10%
60 – 30 Tage vor der Abreise = 45%
29 – 15 Tage vor der Abreise = 75%
14 – 0 Tage vor der Abreise = 100%

Bei Annullierungen von gecharterten Schiffen, Booten und Segelschiffen kommen separate Stornobedingung zur Anwendung. Diese werden in einem Chartervertrag festgehalten und Ihnen zur Unterschrift vorgelegt.

Bei Reservationen von Fähren und Linienflügen entstehen andere Annullierungskosten. Die Annullierungskosten entnehmen Sie aus Ihrer Bestätigung/Rechnung.

Muss ein Passagier die Reise vorzeitig abbrechen, kann eine Rückvergütung nur für die uns nicht belasteten Leistungen erfolgen. Eine Annullierung durch uns hat spätestens vier Wochen vor Abreise zu erfolgen. Vorbehalten bleiben höhere Gewalt, Unruhen, Streiks sowie andere Umstände, welche es als ratsam erscheinen lassen, dass im Interesse der Reiseteilnehmer auf die Durchführung der Reise verzichtet wird. Aus den gleichen Gründen kann auch eine Reise von uns abgebrochen werden.
Bei einer Annullierung durch uns erhalten Sie den Preis vollständig zurückbezahlt, bei Abbruch der Reise vergüten wir Ihnen die ersparten Aufwendungen. Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen.

5. Pass, Visa, Zoll, Devisen und Impfungen
Für die Einreise in Slowenien, Kroatien und Montenegro, Serbien und Bosnien & Herzegowina besteht je nach Staatsangehörigkeit Pass-, Visa-, Zoll- oder Devisenbestimmungen. Erkundigen Sie sich in Ihrem eigenen Interesse schon bei der Buchung über die nötigen Dokumente. Sie sind auf jeden Fall selbst verantwortlich für die zur Durchführung der Reise notwendigen Papiere.
Schweizer- und EU-Bürger benötigen für die Einreise in Kroatien und Slowenien eine gültige Identitätskarte oder einen gültigen Reisepass. In Montenegro, Serbien und Bosnien & Herzegowina gültigen Pass.

6. Beanstandungen
Entsprechen die erbrachten Leistungen nicht der Katalogbeschreibung oder der Beschreibung unserer Webseite oder sind sie anderweitig erheblich mangelhaft, so müssen Sie unverzüglich bei der Reiseleitung oder dem Dienstleistungsunternehmen, welches Ihnen diese Leistung erbringen sollte, unentgeltliche Abhilfe verlangen. Führt Ihre Intervention zu keiner Lösung, so sind Sie verpflichtet, von der Reiseleitung oder dem betreffenden Dienstleistungsunternehmen eine schriftliche Bestätigung zu verlangen, welche Ihre Beanstandung und deren Inhalt festhält. Ihre Beanstandungen und allfällige Schadenersatzansprüche müssen Sie spätestens vier Wochen nach Rückeise schriftlich geltend machen.

7. Haftung
Bei Einzelleistungen und Baukastenreisen treten wir als Vermittler zwischen Ihnen und den im Katalog erwähnten Transport-, Hotel-, Autovermietungs- und sonstigen Dienstleistungsunternehmen auf. In diesem Fall sind wir nicht Ihre Vertragspartei. Wir stehen jedoch dafür ein, dass wir diese Unternehmen sorgfältig ausgewählt haben. Für die Richtigkeit der publizierten Streckenpläne können wir keine Gewähr übernehmen. Bei Pauschalreisen haften wir für den unmittelbaren Tod, Körperverletzung oder Erkrankung, welche durch uns oder durch von uns beauftragte Unternehmen schuldhaft verursacht wurden. Bei Geltendmachung von solchen Schadenersatzansprüchen sind Sie verpflichtet diese gegenüber Dritten, an uns abzutreten. Die Höhe der Entschädigungssumme beschränkt sich auf anwendbare internationale Abkommen oder Schweizer Gesetze. Weitergehende Haftung von Unique Travel ist ausgeschlossen. Bei Verspätung von Transportunternehmen, gleichgültig aus welchem Grund, können wir keine Haftung für Schäden, wie z. B. Lohnausfall, zusätzliche Hotelübernachtungen, Mahlzeiten usw. übernehmen. Ebenso sind bei Annullierungen von Flügen durch die Fluggesellschaft die Folgekosten vom Passagier zu übernehmen.
Beförderungen im internationalen Flugverkehr unterliegen hinsichtlich der Haftung bei Tod oder Körperverletzung von Reisenden, der Verspätung von Reisenden und/oder Reisegepäck sowie Zerstörung, dem Verlust oder Beschädigung von Reisegepäck den Regelungen des Montrealer Übereinkommens oder Warschauer Abkommens. Welches Abkommen unter welchen Voraussetzungen zur Anwendung kommt, richtet sich danach, welche Staaten die Abkommen unterzeichnet und ratifiziert haben. Vertragsstaaten, die das Montrealer Übereinkommen unterzeichnet und ratifiziert haben, finden Sie im Internet unter www.icao.int/icao/en/leb/mtl99.htm. Soweit dieses nicht anwendbar ist, gelten weiterhin die entsprechenden Bestimmungen des Warschauer Abkommens.
Wir empfehlen Ihnen den Abschluss einer Versicherung. Unabhängig davon, ob eine Pauschal- oder Baukastenreise gebucht wurde, bleiben Schadenersatzansprüche ausgeschlossen, wenn sie auf ein Versäumnis von Ihnen, auf unvorhersehbare oder unabwendbare Versäumnisse eines Dritten (der nicht Leistungsträger ist) oder auf höhere Gewalt zurückzuführen sind, oder wenn ein Schaden trotz gebotener Sorgfalt durch den Dienstleistungsträger nicht vorhergesehen oder abgewendet werden konnte.

8. Programmänderung
Unique Travel behält sich in Ihrem Interesse vor, das Reiseprogramm oder einzelne vereinbarte Leistungen (z.B. Unterkunft, Transportart, Transportmittel, Flugzeugtypen, Fluggesellschaften oder Zeiten usw.) zu ändern, wenn unvorhergesehene Umstände es erfordern. Unique Travel bemüht sich jedoch, gleichwertige Ersatzleistungen zu erbringen.

9. Versicherung
Der Abschluss einer Annullierungskostenversicherung ist obligatorisch. Unique Travel bietet Ihnen eine kombinierte Annullierung- und Assistance Reiseversicherung der Elvia an. Wir empfehlen, den bestehenden Versicherungsschutz, der beschränkt ist, zu ergänzen (Unfall-, Kranken- und Gepäckversicherungen).

10. Sportmöglichkeiten
In vielen Hotels wird eine Anzahl von Sportmöglichkeiten angeboten. Die Kapazität solcher Einrichtungen ist in der Regel begrenzt und bezüglich Qualität sind Abstriche zu akzeptieren. Die Einrichtungen befinden sich nicht in allen Fällen in unmittelbarer Nächte des Hotels. Ferner werden oft Anlagen und Einrichtungen benützt, welche Dritten gehören. Diese sind in Zusammenarbeit oder im Auftrag unserer Hotels für die Bereitstellung zuständig. Wir können deshalb nicht garantieren, dass Sie die auf unserer Internetseite beschriebenen Sportarten jederzeit und uneingeschränkt ausüben können. Falls Sie eine bestimmte Sportart besonders interessiert, so lassen Sie sich bitte vor Ihrer Abreise bestätigen, dass die Ausübung der betreffenden Sportart während Ihrer Ferien auch tatsächlich möglich ist. Eine Haftung können wir sonst nicht übernehmen.

11. Kundenwünsche
Kundenwünsche melden wir gerne bei den gebuchten Leitungsträgern an. Diese sind jedoch unverbindlich und können grundsätzlich nicht bestätigt werden.

12. Ombudsman
Vor einer eventuellen gerichtlichen Auseinandersetzung können Sie den unabhängigen Ombudsman für das Reisegewerbe kontaktieren. Der Ombudsman ist bestrebt, bei jeder Art von Problemen zwischen Ihnen und uns bzw. dem Reisebüro, bei welchen Sie die Reise gebucht haben, eine ausgewogene und faire Einigung zu erzielen.
Die Adresse des Ombudsman lautet:

Ombudsman der Schweizer Reisebranche,
Postfach
4601 Olten

13. Verjährung
Schadenersatzforderungen gegen Unique Travel, gleichgültig aus welchem Grund, verjähren innert einem Jahr. Die Verjährungsfrist beginnt an dem auf das Ende des gebuchten Reisearrangement folgenden Tag.

14. Sicherstellung
Unique Travel ist Teilnehmer am Garantiefonds der Schweizer Reisebranche und garantiert Ihnen die Sicherstellung Ihrer, im Zusammenhang mit Ihrer Buchung, einbezahlten Beträge. Detaillierte Auskunft gibt Ihnen die Broschüre ‘Garantiert hin und zurück’, die Sie bei uns oder in Ihrem, dem Garantiefonds (www.reisegarantie.ch) angeschlossenen, Reisebüro erhalten.

15. Veranstalter
Unique Travel GMBH
Ihr Reisespezialist für Kroatien, Slowenien, Montenegro, Serbien und Bosnien & Herzegowina.

16. Redaktionsschluss
Unique Travel behält sich Preisänderungen oder Änderungen im Angebot nach Redaktionsschluss (Dezember 2008) vor.

17. Gerichtsstand
Für die Rechtsbeziehung zwischen Ihnen und Unique Travel sind diese Reise- und Vertragsbedingungen massgebend. Es gilt Schweizer Recht. Gerichtsstand für Klagen gegen Unique Travel ist Zürich.



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